Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schroff & Co. GmbH, Schroffs Veramente, Putz und Stuck Schroff und Vorhangschienenprofi)
Oberlohnstr. 3, 78467 Konstanz
Stand: Januar 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Schroff & Co. GmbH, Schroffs Veramente, Putz und Stuck Schroff und Vorhangschienenprofi (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgrundlage und Leistungsumfang

Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie etwaigen Nachträgen. Technische Änderungen oder handwerkliche Abweichungen, die die Funktion oder den optischen Gesamteindruck nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Naturmaterialien wie Kalk- oder Lehmputze können Farb- und Strukturabweichungen aufweisen; diese sind kein Mangel, sondern Ausdruck handwerklicher und natürlicher Oberflächen. Naturkalkbelag zeichnet sich durch seine natürliche Charakteristik, Lebendigkeit, Farbvertiefung und Haptik aus. Als Naturprodukt entwickelt die Oberfläche im Laufe der Zeit eine Patina. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist ein typisches Merkmal und Ausdruck der besonderen Eigenschaften eines Naturbelags.

3. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn, die Material- oder Personalkosten erhöhen sich nach Vertragsabschluss wesentlich und keine gesondert beauftragten Nachträge oder Zusatzleistungen vereinbart werden. In diesem Fall behalten wir uns eine entsprechende Preisangleichung vor.

4. Mitwirkungspflichten und Baustellenvoraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle frei zugänglich, vollständig leergeräumt und technisch bereit ist (z. B. abgeschlossene Installationsarbeiten, Trocknung der Untergründe). Verspätete oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten können Mehrkosten oder Terminverschiebungen verursachen. Sind Räume bei Arbeitsbeginn nicht geräumt, wird eine Zuschlagspauschale von 590 € netto für Räumungs- und Vorarbeiten berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die erforderliche Räumung unverzüglich nachzuholen. Aufgrund der Qualität der Oberfläche müssen alle Verputz, Elektrik und Sanitärinstallationen komplett abgeschlossen und getrocknet sein.

5. Nachträge und Zusatzleistungen

Nachträge oder Zusatzleistungen, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Für Nachträge wird ein separates Angebot erstellt; die Ausführung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.

6. Beginn, Ausführung und Abnahme

Beginn, Ausführung und Abnahme der Arbeiten erfolgen gemäß dem vereinbarten Zeitplan. Sowohl der Kunde als auch die Firma verpflichten sich, diesen Zeitplan einzuhalten. Der Zeitplan ist spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich zu bestätigen.

7. Bemusterung, Sichtabnahme und Gewährleistung

Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde ein 1:1-Muster der Oberfläche. Dieses Muster wird auf der Baustelle erstellt und durch den Kunden vor Ort genehmigt. Anschließend wird das Muster geteilt und von beiden Parteien unterzeichnet. Abweichungen von bis zu 5 % im Farbton und im Erscheinungsbild der Struktur sind zulässig und stellen keinen Mangel dar, sondern sind Ausdruck der individuellen handwerklichen Ausführung. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Versiegelung des Bodens einen Mustervergleich sowie eine Sichtabnahme vorzunehmen und diese durch Unterschrift zu bestätigen.
Nach Fertigstellung wird eine gemeinsame Sichtabnahme durchgeführt. Geringfügige Abweichungen in Struktur, Farbton oder Oberflächenoptik gelten bei handwerklichen Arbeiten als zugelassene Toleranzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

8. Reinigung, Pflege und Gewährleistungsausschluss

Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich die von uns empfohlenen bzw. bereitgestellten Reinigungsmittel zu verwenden. Bei Verwendung anderer Reinigungsmittel entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

9. Zahlung

Zahlungen erfolgen gemäß folgender Staffelung:
50 % Anzahlung vor Auftragsbeginn,
20 % nach Untergrundvorbereitung,
20 % nach Abschluss der Beschichtungsarbeiten,
10 % nach Sichtabnahme.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet.

10. Haftung

Sofern Arbeiten durch Subunternehmer ausgeführt werden, haftet der jeweilige Subunternehmer selbst für seine Leistungen. Im Rahmen unseres Handwerkernetzwerks bieten wir verschiedene Oberflächengestaltungen für Boden und Wand an. Entsprechend der VOB-Gewährleistung haftet derjenige Handwerker, der die Arbeiten ausgeführt hat. Für die Materialqualität übernimmt der Lieferant bzw. Hersteller (z.B. Arti Decorative) die Haftung.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen Eigentum des Auftragnehmers.

12. Inspektion und Service

Alle zwei Jahre bietet der Auftragnehmer eine kostenfreie Inspektion der Oberflächen an. Eventuelle Reparaturen werden zu einem reduzierten Stundensatz von unter 20 € abgerechnet.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.